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Mitglied der Handwerkskammer         Mannheim

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MALERBETRIEB

Markus Marchetti

                                                                                                      Richtiges Lüften

Wasserdampf in der Raumluft kann zu Stockflecken und Schimmelpilzbildung führen. Deshalb ist es in modernen Wohnungen  mit dichten Fenstern und Türen und wärmegedämmten Fassaden wichtiger denn je richtig zu lüften.

Der Mensch gibt pro Tag 500-1000 g Feuchtigkeit an die  Raumluft ab. Ebenso Zimmerpflanzen und Haustiere. Auch im Bad und in der Küche entsteht Feuchtigkeit, die über einen richtigen Luftaustausch abtransportiert werden muss.  Hierbei gilt, je höher die Raumtemperatur um so mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Bei  einer Raumtemperatur Von 20° C nimmt ein Kubikmeter Luft ca. 17g Wasserdampf auf.  Die relative Feuchte beträgt dann 100%. Bei 10°C nimmt ein Kubikmeter Luft nur noch  9g Wasserdampf auf.

Ist die Luft gesättigt, schlägt sich die Feuchtigkeit an der  kältesten Stelle als Kondensat nieder. Deutlich sichtbar wird dies am Badezimmerspiegel beim  Duschen. Doch auch wenn es nicht immer so eindeutig sichtbar ist, geschieht es  auch an den Wänden in den Wohnräumen. Sind die befallenen Oberflächen  dauerhaft feucht, sind sie idealer Nährboden für Stockflecken und  Schimmelpilzsporen.

Idealerweise beträgt die Raumtemperatur zwischen 18°C (Küche) und 21°C (Wohnraum) bei einer relativen Luftfeuchte von 40-60%. Ist die Luft zu trocken (weniger als 40%  relative Luftfeuchtigkeit) wirkt das negativ auf unsere Schleimhäute und wir fühlen uns  unwohl. Liegt die relative Luftfeuchtigkeit permanent weit über 60% besteht die Gefahr von Schimmelbildung.

Für ein gesundes Raumklima ist ein regelmäßiger Luftaustausch  durch Lüften erforderlich. Falsch ist es Fenster dauerhaft zu kippen. Hierbei kühlen Decke und Wände im Fensterbereich stärker aus als die übrigen Bauteile, mit  den oben genannten Folgen.

Richtiges Lüften bedeutet 2 mal am Tag alle Fenster für 5-10 Minuten vollständig zu öffnen, damit ein kompletter Luftaustausch stattfinden kann. Danach sollten die Fenster wieder  geschlossen werden. Idealerweise stehen Möbel auch mit einem Abstand von mindestens  5 cm von der Wand entfernt, damit auch dahinter die Luft zirkulieren kann.
 

Sollten sich trotz richtigem Lüftungsverhalten Stockflecken oder Schimmelpilze bilden, sind bauliche Maßnahmen erforderlich.

Wir beraten Sie gerne.

Steuer Tip

LEISTUNGEN

Maler- und Renovierungskosten bis 1200,00 Euro absetzen

Verdoppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern.

Handwerksleistungen sind ab Januar 2009 noch besser von der Steuer absetzbar. Derzeit gibt es einen Steuerbonus von bis zu 600 Euro pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 3.000 Euro der Arbeitskosten. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus im Rahmen des „Schutzschirms für Arbeitsplätze“ verdoppelt – auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (1.200 Euro). Ein Beispiel: Das Badezimmer muss dringend neu gefliest werden. Die Rechnung des Handwerkers beträgt 2.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon belaufen sich die Materialkosten auf 1.000 Euro, 1.500 Euro auf Arbeitskosten. Der Steuerbonus beläuft sich auf 357 Euro (1.500 Euro + 285 Euro Mwst., davon 20%Förderung = 357 Euro). Der Steuerbonus wird mit der jährlichen Steuererklärung mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. Die Wirkung Dank der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit werden auf der einen Seite private Haushalte als Auftraggeber gestärkt und auf der anderen Seite Handwerksbetriebe unterstützt, weil es den Menschen nun leichter fallen wird, einen Handwerker zu beauftragen. Es wird verhindert, dass geplante Aufträge zurückgestellt oder gar nicht erst erteilt werden. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist.

Darauf sollten Sie achten:
Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn Sie sich für die durchgeführten Arbeiten eine Rechnung ausstellen lassen und den Betrag (ganz wichtig!) auf das Konto des Dienstleisters überweisen. Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann die Rechnung und den Überweisungsbeleg beifügen. Barzahlung und eine entsprechende Quittung reichen nicht aus.


Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.